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Behandlungsvertrag für Hebammenleistungen

Seit dem 01.01.2013 sind alle freiberuflich tätigen Hebammen vom Gesetzgeber verpflichtet, für alle Hebammenleistungen einen Behandlungsvertrag mit den Frauen abzuschließen. Daher kannst Du erst nach Unterzeichnung dieses Vertrages Hebammenleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Du Interesse an einer Zusammenarbeit mit mir hast, lies Dir gerne meinen Behandlungsvertrag im Vorfeld schon einmal durch.

 

Im Rahmen des Vorgesprächs bespreche ich den Behandlungsvertrag dann gerne mit Dir gemeinsam und beantworte Deine Fragen dazu.

Impressum

Maren Weber

Weidenstraße 6c
49191 Belm Vehrte

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hebamme.marenweber@web.de

​

0171 8291160

  • Instagram

Auf meinem Instagram-Kanal erhältst Du regelmäßig Einblicke in meine Arbeit als Hebamme. Schau doch mal vorbei!

© 2023 Maren Weber

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