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Behandlungsvertrag für Hebammenleistungen
Seit dem 01.01.2013 sind alle freiberuflich tätigen Hebammen vom Gesetzgeber verpflichtet, für alle Hebammenleistungen einen Behandlungsvertrag mit den Frauen abzuschließen. Daher kannst Du erst nach Unterzeichnung dieses Vertrages Hebammenleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Du Interesse an einer Zusammenarbeit mit mir hast, lies Dir gerne meinen Behandlungsvertrag im Vorfeld schon einmal durch.
Im Rahmen des Vorgesprächs bespreche ich den Behandlungsvertrag dann gerne mit Dir gemeinsam und beantworte Deine Fragen dazu.
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